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Ultraschall ("Baby-Fernsehen") |
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Ultraschall |
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Durch moderner Gerätetechnik ist es möglich, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib
anschaulich zu verfolgen und Gefahren für die Gesundheit des Kindes und der werdenden
Mutter frühzeitig zu erkennen.
Nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen bei normal
verlaufender Schwangerschaft vorgeschrieben und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt:
1. zwischen der 9. und 12. Woche,

2. zwischen der 19. und 22. Woche

3. zwischen der 29. und 32. Woche.
Weitere Ultraschalluntersuchungen wie Feindiagnostik oder Farbdoppler der Gefäße sind bei
bestimmten Indikatonen vorgesehen.
Auf Wunsch ist es möglich, mit zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen die Entwicklung des Kindes zu beobachten und zu kontrollieren. |
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