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Zusatzleistungen |
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Über die Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehend
gibt es einige Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll, jedoch z.T. nicht im Erstattungsumfang
der Krankenkassen enthalten sind - sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen).
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Dazu gehören:

Infektionsscreening

Ringelröteln

Toxoplasmose

Windpocken

Zytomegalie

Triple-Test
Nackenfaltentransparenzmessung
Ersttrimesterscreening
zusätzliche
Ultraschalluntersuchungen - |
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Triple-Test

Blutuntersuchung zwischen der 15. Und 17. SSW zur Risikoabschätzung für das Vorliegen eines Down-Syndroms
( Trisomie 21-sogenannter Mongolismus) und eines Neuralrohrdefektes( offener Rücken).
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Nackenfaltentransparenzmessung

Diese spezielle Ultraschall-Untersuchung wird in der 12.-14. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Die Nackentransparenz (auch Nackenfalte oder Nackenödem genannt) ist ein Ultraschallmesswert im Bereich
des kindlichen Nackens. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Kinder eine solche Nackentransparenz aufweisen,
wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Eine geringe Nackentransparenz ist als normal anzusehen. Mit Zunahme
der Größe der Nackentransparenz steigt jedoch das Risiko für eine kindliche Chromosomenstörung.

Empfehlenswert ist diese Untersuchung v.a. in Zusammenhang mit einer mütterlichen Blutabnahme im Rahmen des
Ersttrimesterscreenings.
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Ersttrimesterscreening

Dieses beinhaltet eine Ultraschalluntersuchung mit der Messung der sogenannten "Nackenfaltentransparenz" des
Kindes sowie eine Blutentnahme bei der Mutter. Dabei werden zwei Schwangerschaftshormone (das freie ß-hCG und
das PAPP-A) analysiert. Bestimmte Veränderung in ihrer Konzentration - bezogen auf eine statistisch berechnete
Normalkonzentration - sind als Hinweis auf das Vorliegen von Chromosomenveränderungen und einer Reihe weiterer
Erkrankungen (wie z.B. Herzfehler) zu werten.

Aus den Ergebnissen der Blutuntersucnung und den Ultraschalldaten wird unter Berücksichtigung des mütterlichen
Alters ein individuell ermitteltes Gesamtrisiko für das Auftreten einer Trisomie 21 errechnet.

Durch den Test kann zwar die eigentliche Diagnose nicht definitiv gestellt werden, aber bis zu 90% aller
Trisomien 21 können hierdurch erkannt werden.

Ein auffälliges Testergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Schwangerschaft mit einer
Chromosomenveränderung vorliegen muss, sondern lediglich, dass diese einer bestimmten Risikogruppe angehört.
Hiernach können dann gezielt weitere Untersuchungen angeschlossen werden, z.B. durch Fruchtwasserentnahme oder
Chorionzottenbiopsie (Entnahme von kindlichen Zellen aus dem Mutterkuchengewebe) und nachfolgende
Chromosomenanalyse, die dann eine definitive Diagnose bzw. den sicheren Ausschluss einer Chromosomenstörung
ermöglichen.

Über die Konsequenzen der Riskoberechnung sollten sich die Eltern im voraus klar sein und vor Inanspruchnahme
solcher Untersuchungen über mögliche Konsequenzen bei einem auffälligen Untersuchungsergebnisses nachdenken.

Auf der anderen Seite bedeutet ein unauffälliges Ergebnis der Nackentransparenzmessung keine Garantie für die
Geburt eines Kindes ohne Chromosomenveränderung.
In der weit überwiegenden Mehrzahl ist das Ergebnis der Chromosomenanalyse unauffällig. Bei Vorliegen einer
vergrößerten Nackentransparenz und unauffälligen Chromosomenbefund sollte jedoch eine weitere
Ultraschalluntersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche erfolgen, um z.B. Herzfehler und andere nicht
chromosomale Veränderungen diagnostizieren zu können.
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